Verwaltung
Haus- und Sondereigentumsverwaltung & WEG-Verwaltung
Immer mehr Objekteigentümer setzen auf eine professionelle Haus- und Sondereigentumsverwaltung bzw. WEG-Verwaltung. Dies hat den einfachen Grund, dass durch Erfahrungswerte und eine professionelle, sowie zielgerichtete Objektverwaltung teilweise enorme Kosten eingespart werden können.
Ihre Vorteile bei
- Haus- und Sondereigentumsverwaltung
- WEG-Verwaltung
durch unser Maklerbüro:
- langjährige Erfahrungen mit Objektverwaltung
- ordnungsgemäße kaufmännische Verwaltung (Buchhaltung, Abrechung usw.)
- professionelle technische Verwaltung (Instandhaltung, Instandsetzung, Wartung usw.)
- kostengünstige Versorgungs- und Versicherungsverträge
- Regulierung von Versicherungsschäden
- kostenbewusste Objektbetreuung
- transparente Eigentümer- und Betriebskostenabrechnung
- professionelle und zeitnahe Wohnungsvermietung
Sie wünschen eine professionelle Verwaltung Ihres Objekts oder möchten nur Teilaufgaben, wie die Betriebskostenabrechnung oder Vermietung abgeben? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Hausverwaltung:
Wir übernehmen für Sie die kaufmännische und technische Verwaltung und vertreten Sie gegenüber Dritten in allen Dingen, welche Ihre Liegenschaft betreffen. Im Rahmen eines Hausverwaltungsvertrages können wir folgende Leistungen für Sie übernehmen:
Allgemeine Verwaltung:
- Verhandlungsführung mit Mietern, Pächtern und Anderen zur Wahrnehmung der Ihnen zustehenden Rechte
- Abschluss und Kündigung von Miet- und Pachtverträgen
- Wohnungsübergaben und –abnahmen
- Einsatz von Hausmeistern und Reinigungskräften
- regelmäßige Information über die wirtschaftliche Situation und den baulichen Zustand der Liegenschaft
kaufmännische Verwaltung
- Erfassung aller Objekt- und Mieterstammdaten im EDV-System
- Geldverwaltung über ein gesondertes Bankkonto
- Einziehen und Verbuchen der Mietzahlungen, Zahlungsüberwachung einschließlich Mahnwesen, Rechtsverfolgung zahlungssäumiger Mieter
- Zahlungsverkehr für das Objekt
- Erfassung aller Einnahmen und Ausgaben nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung, Rechnungsprüfung
- Erstellung der Betriebskostenabrechnungen für die Mieter
- Erstellung einer Jahresabrechnung
- Verwaltung der Mietkautionen
technische Verwaltung
- Veranlassung notwendiger Instandhaltungen und Reparaturen
- Einholung von Angeboten über Handwerksleistungen
- Abschluss von notwendigen Wartungsverträgen
- Veranlassung der vorgeschriebenen TÜV-Prüfungen z. B. an Aufzugsanlagen
WEG-Verwaltung
entsprechend dem WEG-Gesetz übernehmen wir für Sie folgende Aufgaben:
- Wirtschaftsplan
Aufstellen eines Wirtschaftsplanes je Wirtschaftsjahr einschließlich Ausweis der Verteilung je Kosten-/Einnahmeart, in Form von Gesamt- und Einzelwirtschaftsplänen gem. § 28 WEG je Sonder-/Teileigentum - Jahresabrechnung
Erstellen einer jährlichen Abrechnung über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Vertragszeitraum als Gesamt- und Einzelabrechnung je Sonder-/ Teileigentum - Einsicht in Unterlagen der Abrechnung
sämtliche Unterlagen und Belege stehen während der Bürozeiten - nach vorheriger Terminvereinbarung - allen Miteigentümern zur Einsichtnahme im Büro der Verwaltung zur Verfügung - Eigentümerversammlungen
Durchführen einer Eigentümerversammlung mit den dazu notwendigen Vorbereitungsarbeiten,
Versammlungsleitung der Eigentümerversammlung,
ordnungsgemäße Niederschrift der Beschlüsse - Überwachen der Verträge der Gemeinschaft
- Geldverwaltung
Führen der offenen Fremdkonten der Gemeinschaft (Giro- und Anlagekonten etc.); verzinsliche Anlage der Instandhaltungsrücklage; Verwalten der gemeinschaftlichen Gelder bei einer in Deutschland ansässigen Bank - Buchführung
rechnerische Prüfung aller Kauf-, Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparaturrechnungen
Einrichten einer übersichtlichen, kaufmännisch ordnungsgemäß geführten Buchführung im Vertragszeitraum
Buchen der Bankbewegungen wie Hausgeldzahlungen, Abrechnungsergebnisse, Rechnungen usw.
Überwachen der pünktlichen Hausgeldzahlung - Technische Kontrollen am Gemeinschaftseigentum
technische Überprüfung des Gemeinschaftseigentums durch jährliche Begehung der Wohnanlage
Empfehlungen bei der Auswahl der technischen Lösungen,
Mitwirken bei Preisverhandlungen und Vergabe von Aufträgen für das Gemeinschaftseigentum
Klärung der Zuständigkeiten bei Schäden am Sonder-/Gemeinschaftseigentum
Veranlassen der Prüfung und Wartung von technischen Einrichtungen durch Handwerker, Sachverständige und technische Überwachungsvereine
Sondereigentumsverwaltung
Unter Sondereigentumsverwaltung versteht man die kaufmännische und technische Verwaltung der einzelnen Eigentumswohnung, d.h. der Mieter wendet sich bei jeglichen Belangen bzgl. Ihrer Eigentumswohnung an die Sondereigentumsverwaltung.
In einem Vertrag über die Verwaltung des Sondereigentums können folgende Leistungen vereinbart werden:
- Kaufmännische Verwaltung
Überweisung des Hausgeldes an die WEG
Mietinkasso und Geltendmachung aller Ansprüche, die dem Auftraggeber aus
den Mietverhältnissen zustehen,
Überwachung des Mieteingangs,
Führung der Mietkautionen.
Überprüfung der Mieterhöhungsmöglichkeiten,
Vorbereitung und Durchführung von Mieterhöhungen
Ermittlung der Heiz- und Warmwasserkosten nach der Heizkosten-VO für den
Wärmedienst und Abrechnung der Kosten mit Mietern.
Teilnahme an Eigentümerversammlungen in Vollmacht des Eigentümers
Feststellung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für die Steuererklärungen - Vermittlung der Wohnung
Abnahme / Übergabe der Wohnung
Erstellung von Mietverträge
- Zahlungsverkehr:
Pünktliche Bezahlung aller die Wohnung betreffenden Bewirtschaftungskosten und Annuitäten nach vorheriger Prüfung.
Zahlung der WEG-Kosten an den Verwalter des Gemeinschaftseigentums. - Überweisung des Hausgeldes an die WEG
Erfassung aller Zahlungsvorgänge, Erstellung jährlicher Abrechnungen 1 Monat nach Vorlage der WEG- - Versicherungen:
Prüfung des Versicherungsbedarfs, Abschluss und Kündigung von Versicherungsverträgen für die Eigentumswohnung im Einvernehmen mit dem Wohnungseigentümer,
Abwicklung von Schadensfällen mit den Versicherungsgesellschaften und Dritten. - Technische Verwaltung:
laufende Überwachung des baulichen Zustandes (ggf. Hinzuziehung sachkundiger Dritter nach Abstimmung mit dem Wohnungseigentümer)
Vergabe und Überwachung aller notwendiger Reparaturen unter Auswahl geeigneter Fachfirmen,
Abschluss von Wartungsverträgen und Vergabe von Wartungsarbeiten,
Vorausplanung a-periodischer Instandhaltungs- u. Instandsetzungsmaßnahmen

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